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Buchführung

Für den einen lästige Pflichtübung, für den anderen Grundlage zur Unternehmensführung.

Wird die Buchführung als lästige, von der Finanzverwaltung aufgezwungene Pflicht angesehen, helfen wir diese Pflichtübung auf ein Mindestmaß der Eigenbeteiligung zu reduzieren. Wie dieses „Mindestmaß“ aussieht, wird in Abhängigkeit von Abscheu und Portemonnaie individuell vereinbart.

Erreicht die unternehmerische Tätigkeit ein gewisses Maß an Komplexität, wird die Buchführung zum kleinen Einmaleins eines jeden Unternehmers. Auch in diesem Fall versuchen wir die Zusammenarbeit so effektiv wie möglich zu gestalten. In Abhängigkeit von den Wünschen und Möglichkeiten unserer Mandantschaft reicht die Bandbreite der Zusammenarbeit von der Bearbeitung einer geordneten Belegsammlung, über die bereits auf EDV erfassten Grundbüchern, bis zur Begleitung der im Haus des Mandanten weitestgehend selbständig erstellten Buchhaltung.

Ist die Buchhaltung zur Unternehmensführung unentbehrlich, bieten wir unserer Mandantschaft neben der begleitenden Beratung, ein verfeinertes Instrumentarium zur Unternehmenskontrolle und -analyse. Nach individueller Absprache kann dies, neben den Standardauswertungen, enthalten:

  • graphische Darstellung der Ertragslage und Kostenstruktur
  • Vorjahres- und Mehrperiodenvergleiche
  • Detaillierte Darstellung der offenen Posten
  • Kennzahlenanalyse, als Frühwarnsystem oder im Rahmen eines Betriebsvergleichs
  • Auf individuelle Bedürfnisse angepaßte Auswertungen
  • Kostenstellenrechnung
  • Soll-Ist-Vergleiche
  • Deckungsbeitragsrechnung
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