Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
Wir unterstützen:
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deutsche und internationale Unternehmen,
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Selbständige und Privatpersonen,
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Inländer und Ausländer,
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Künstler und Sportler.
Fanny-Zobel-Straße 11
12435 Berlin
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Steuerberatung
Tel.: 030-5360 388-0
Fax: 030-5360 388-90
Rechtsanwälte/Notare
Tel.: 030-5360 388-70/80
Fax: 030-5360 388-93
Steuerberatung
Buchführung
Für den einen lästige Pflichtübung, für den anderen Grundlage zur Unternehmensführung.
Wird die Buchführung als lästige, von der Finanzverwaltung aufgezwungene Pflicht angesehen, helfen wir diese Pflichtübung auf ein Mindestmaß der Eigenbeteiligung zu reduzieren. Wie dieses „Mindestmaß“ aussieht, wird in Abhängigkeit von Abscheu und Portemonnaie individuell vereinbart.
Erreicht die unternehmerische Tätigkeit ein gewisses Maß an Komplexität, wird die Buchführung zum kleinen Einmaleins eines jeden Unternehmers. Auch in diesem Fall versuchen wir die Zusammenarbeit so effektiv wie möglich zu gestalten. In Abhängigkeit von den Wünschen und Möglichkeiten unserer Mandantschaft reicht die Bandbreite der Zusammenarbeit von der Bearbeitung einer geordneten Belegsammlung, über die bereits auf EDV erfaßten Grundbüchern, bis zur Begleitung der im Haus des Mandanten weitestgehend selbständig erstellten Buchhaltung.
Ist die Buchhaltung zur Unternehmensführung unentbehrlich, bieten wir unserer Mandantschaft neben der begleitenden Beratung, ein verfeinertes Instrumentarium zur Unternehmenskontrolle und -analyse. Nach individueller Absprache kann dies, neben den Standardauswertungen, enthalten:
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graphische Darstellung der Ertragslage und Kostenstruktur
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Vorjahres- und Mehrperiodenvergleiche
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Detaillierte Darstellung der offenen Posten
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Kennzahlenanalyse, als Frühwarnsystem oder im Rahmen eines Betriebsvergleichs
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Auf individuelle Bedürfnisse angepaßte Auswertungen
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Kostenstellenrechnung
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Soll-Ist-Vergleiche
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Deckungsbeitragsrechnung
Jahresabschluss
Neben der Gewinnermittlung in Form von Jahresabschlüssen für buchführungspflichtige Unternehmer, erstellen wir auch sogenannte Einnahmenüberschußrechnungen als vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Unternehmen.
Die Gewinnermittlung ist nicht allein Instrument zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für die Finanzverwaltung, sondern kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, für den Unternehmer und interessierte Dritte (beispielsweise Kapitalgeber) die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens illustrieren.
Hierzu bieten wir an:
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graphische Darstellung der wichtigsten Bilanz- und GuV-Positionen
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detaillierte Erläuterung der einzelnen Positionen in einem Bilanzbericht
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Kennzahlenanalyse für internen und externen Betriebsvergleich
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Betriebsvergleiche je nach Branche
Steuerdeklaration
Als „Pflichtübung“ übernehmen wir die Erstellung von jeglichen Steuererklärungen, die vom normalen „Steuerbürger“ ohne einschlägige Vorbildung kaum noch zu erstellen sind, zumindest nicht ohne Gefahr zu laufen aus Unkenntnis der aktuellen Steuerrechtslage „Dummensteuer“ zu zahlen. Für vermögende Private sowie gewerbliche Unternehmen ist einschlägige Beratung unabdingbar.
Steuergestaltung
Als „Kür“ bieten wir im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Spielräume steuerliche Gestaltungsberatung an. In Abhängigkeit von der vorhandenen „Manövriermasse“ unterstützen wir Sie bei der Minimierung der Steuerlast durch Gestaltung im Rahmen der legalen Möglichkeiten bis zur rechtlich zulässigen Grenze. Diese Grenze ist aufgrund der sich ständig ändernder Gesetzgebung und Rechtsprechung in ständiger Bewegung und selbst für den Fachmann nur unter großer Anstrengung stets eindeutig bestimmbar.
Zur optimalen Gestaltung gehört u.a. die Wahl der angemessenen Rechtsform. Die Rechtsformwahl sollte grundsätzlich bei Unternehmensgründung gründlich bedacht werden. Aber auch während der verschieden Phasen eines Unternehmens kann ein Rechtsformwechsel aus diversen Gründen von Vorteil sein. Die steuerrechtlichen Vor- und Nachteile einer Umwandlung werden gegebenenfalls von uns aufgezeigt. Bei einer notwendigen Vertragsgestaltung arbeiten die Steuerberater mit den Anwälten unserer Partnerschaft zusammen.
Steuerstrafrecht
Sollte die rechtliche Grenze nach Auffassung der Finanzverwaltung überschritten sein, unterstützen wir Sie bei der Verteidigung ihrer Rechte.
Ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens, arbeiten Steuerberater und Rechtsanwälte unserer Partnerschaft Hand in Hand.
Sollte Unsicherheit über die Legalität eines steuerrechtlichen Sachverhalts bestehen, helfen wir bei der Aufklärung und zeigen gegebenenfalls Wege zur Rückkehr in die Legalität auf.
Existenzgründung
In den verschieden Phasen eines Unternehmens besteht ein in Art und Intensität unterschiedlicher Bedarf an steuerlicher und allgemein betriebswirtschaftlicher Beratung.
Besonderer Bedarf besteht bei:
Existenzgründung:
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Bestimmung der Gründungsvoraussetzungen
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Wahl der optimalen Rechtsform
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Erstellung eines Unternehmenskonzepts
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Fördermittelberatung
Unternehmenskrisen:
Aus verschieden Gründen kann ein bereits etabliertes Unternehmen in existenzgefährdende Krisen geraten. Wie bei der Existenzgründung besteht hier ein besonderer Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung bei:
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Ermittlung der Ursache(n) der Unternehmenskrise
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Schwachstellenanalyse
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Erstellung eines Sanierungskonzeptes
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Begleitung der Sanierung
Laufende betriebswirtschaftliche Beratung:
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Entscheidungsfindung - Kauf, Miete, Leasing
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Rentabilität eines Immobilienerwerbs
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Finanz- und Ertragspläne für Kreditgewährung
Internationales Steuerrecht
Für Inländer mit Auslandsaktivitäten (Outbound) sowie für Ausländer mit Inlandsaktivitäten (Inbound) zeigen wir Hürden und Möglichkeiten des deutschen und internationalen Steuerrechts auf:
Inbound
Ausländischen Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in Deutschland pflegen oder planen, zeigen wir, welche Rechtsform das steuerlich günstigste Ergebnis bringt:
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Direktgeschäft ohne inländischen Stützpunkt
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Errichtung einer Betriebstätte (unselbständiger Teil des Stammhauses)
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Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Gründung einer solchen
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Tochterunternehmen (Gründung einer selbständigen Kapitalgesellschaft)
Neben der steuerlichen Optimierung, spielen bei der Rechtsformwahl regelmäßig weitere Faktoren eine wesentliche Rolle, insbesondere:
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Haftungsbegrenzung
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Wechsel der Anteileigner
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Kapitalbeschaffung
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Kapitalverkehrsbeschränkungen
Die Beratung hierzu erfolgt bestenfalls durch Steuerberater und Rechtsanwälte gemeinsam.
Outbound
Für Inländisches Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen im Ausland pflegen oder planen, gilt grundsätzlich das gleiche wie im Inboundfall. Insbesondere ist hier die Rückführung von im Ausland erzielten Gewinnen von Interesse. In der Regel arbeiten wir in mit den ausländischen Beratern unserer Mandanten zusammen oder empfehlen unsere ausländischen Kooperationspartner.
Expats
Für Inländer, die für Ihren Arbeitgeber im Ausland arbeiten, gilt es eine Doppelbesteuerung im In- und Ausland zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. In der Regel ist zu klären inwieweit ausländische Steuer entsteht und ob und in welchen Maß diese auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann, bzw. der deutsche Fiskus von der Besteuerung freistellt.
Impats
Für Ausländer, die in Deutschland Arbeitslohn beziehen, gilt es ebenfalls eine Doppelbesteuerung im In- und Ausland zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. In der Regel ist zu klären, ob mit der einbehaltene Lohnsteuer der deutsche Steueranspruch abgegolten ist oder ob eine Veranlagung ein besseres Ergebnis verspricht.
Künstler und Sportler
Werden bei internationalen Auftritten oder Wettkämpfen häufig mit einem Steuerabzug an der Quelle, in der Regel durch den Veranstalter konfrontiert. Hier besteht regelmäßig die Möglichkeit diesen Abzug bereits im Vorfeld zu vermeiden oder zumindest im Nachhinein den Steuerabzug anzurechnen.
Erbschaftsteuer
Mit der fortschreitenden Globalisierung geht eine weltweite Verteilung von Vermögenswerten einher. Gleichzeitig sind Familienbeziehungen in zunehmendem Maß nicht mehr auf eine Nation beschränkt. Dies führt dazu, dass in Erbfällen häufig mindestens zwei Staaten Anspruch auf die Besteuerung der Erbschaft erheben. Die Vermeidung oder Minderung von Ertragsteuern (Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer) hat Deutschland in rund 100 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) geregelt. Für die Erbschaftsteuer existieren derzeit lediglich sechs anwendbare DBA (Dänemark, Griechenland, Frankreich, Schweden, Schweiz, USA). Da in Erbfällen nicht selten erhebliche Vermögenswerte übertragen werden, hat eine Doppelbesteuerung häufig desaströse materielle Folgen. Eine sorgfältige Planung in diesem sensiblen Gebiet ist daher in höchsten Maß anzuraten.
Lohn- und Gehaltsabrechung
Die exakte und pünktliche Abrechung der Mitarbeiter, gehört zu den sensibelsten Bereichen im Unternehmen. Da hierfür neben den sich ständig ändernden steuerrechtlichen Normen auch die Kenntnis des ebenfalls häufigen Wandlungen ausgesetzten Sozialversicherungsrechts gewährleistet sein muss, bieten wir die Lohn- und Gehaltsabrechung als zusätzlichen Service an. Auch die etwas schwierigere Abrechung sogenannter „Baulöhne“ können wir erledigen.
Rechtsberatung
Wirtschaftsrecht
Gründung und Umwandlung von Unternehmen
Bei der Gründung von Unternehmen in Deutschland unterstützen wir inländische und ausländische Mandanten umfassend:
Wir finden die richtige Rechtsform, die von verschiedenen Aspekten abhängt wie z.B. der Größe des Unternehmens, der Finanzierung, der gewünschten Flexibilität bei Umstrukturierungen, der inneren Organisation und Mitarbeiterbeteiligung, Haftungs- und nicht zuletzt steuerlichen Fragen.
Außerdem entwerfen und prüfen wir die notwendigen Verträge, nämlich z.B. Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Arbeits-, Miet-, Kauf- oder Vertriebsverträge und ggf. erforderliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Und schließlich übernehmen wir die organisatorische Abwicklung der Gründung gegenüber den Behörden. Dabei vertreten wir Sie soweit erforderlich also z.B. gegenüber dem Finanzamt, dem Gewerbeamt, dem Handelsregister oder auch - soweit dies bei Beteiligung von nicht in Deutschland lebenden Personen erforderlich ist - gegenüber der Ausländerbehörde.
Bei ,,lebenden Unternehmen" beraten wir über etwaige Möglichkeiten der rechtlichen und steuerlichen Optimierung durch Umwandlung in eine andere Rechtsform oder Umstrukturierung. Eine solche Umwandlung oder Umstrukturierung empfiehlt sich oft bei Änderungen der Größe, der Organisation oder auch der Haftungsgefahren eines Unternehmens oder auch bei Änderungen der Gesetze, wenn z.B. neue Gesellschaftsformen eingeführt werden.
Liquidation und Insolvenz
Rechtliche und steuerliche Fragen ergeben sich auch, wenn das eigene Unternehmen oder Geschäftspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen.
Hier beraten wir, ob und ggf. wie das eigene Unternehmen liquidiert werden soll oder ob - z.B. zur Vermeidung privater Haftung von Geschäftsführern - Insolvenz angemeldet werden muss. In solchen Krisensituationen sind viele rechtliche Fragen zu klären, z.B. wie mit Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen umzugehen ist oder ob durch Umstrukturierungen eine umfassende Liquidierung oder Insolvenz zu vermeiden ist.
Bei tatsächlicher oder drohender Insolvenz von Geschäftspartnern helfen wir zu retten was zu retten ist.
Arbeitsrecht
Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge und beraten im Falle von Kündigungen
Darüber hinaus beraten wir zur Möglichkeit und Problemen bei der Arbeitnehmerüberlassung und beantragen ggf. die erforderliche Genehmigung.
Sozialversicherungsrecht (Scheinselbstständigkeit)
Oft stellt sich - sowohl bei der Tätigkeit von Geschäftführern als auch von Aushilfspersonal oder Familienmitgliedern - die Frage der Sozialversicherungspflicht.
Wenn diese falsch beantwortet wird, kann das zu Existenz gefährdenden Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherung führen (bei sogenannter Scheinselbstständigkeit).
Diese Probleme können durch rechtzeitige Prüfung und entsprechende Gestaltung der Arbeitsverträge meist vermieden werden.
In geeigneten Fällen sollte ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Sozialversicherung durchgeführt werden.
Vertrags- und AGB-Recht
Wir entwerfen und prüfen z.B. Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Arbeits-, Miet-, Kauf- oder Vertriebsverträge.
Außerdem prüfen und entwerfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung eigener AGBs gegenüber denen von Vertragspartnern.
Bei der Abwicklung von Verträgen helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Erfüllung, Schadensersatz, Minderung usw.
Wettbewerbsrecht
Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts helfen wir z.B., wenn eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen vorliegt, oder bei sog. Konkurrenzschutzklauseln.
Internationales Recht
Fast alle Unternehmen sind heutzutage in irgendeiner Weise international tätig.
Daher stellt sich oft die Frage, ob auf einen Sachverhalt deutsches oder ausländisches Recht anwendbar ist oder ob deutsche oder ausländische Gerichte zuständig sind.
Wir helfen bei der Klärung dieser Fragen und unterstützen Sie dabei, diese Fragen durch entsprechende Vertragsklauseln in Ihrem Sinne zu beeinflussen.
Forderungsdurchsetzung
Gegenüber säumigen Schuldnern helfen wir bei der möglichst schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Ansprüchen z.B. durch Mahnverfahren.
Privatrecht
Vertragsrecht
Auch im privaten Recht unterstützen wir Sie bei allen mit Verträgen zusammenhängenden Fragen: z.B.
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wenn Sie einen Vertrag schließen und vorher anwaltlich prüfen lassen wollen;
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wenn Sie einen Vertrag geschlossen haben, aber von diesem zurücktreten oder widerrufen wollen;
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wenn Sie einen Vertrag geschlossen haben und die Gegenseite ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.
Immobilienrecht
Wir unterstützen Sie z.B.
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beim Erwerb und Verkauf von Immobilien;
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wenn Sie einen Kredit brauchen und Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung zur Sicherung mit einer Grundschuld oder Hypothek belasten wollen (bzw. müssen);
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wenn Sie Wohnungen vermieten oder mieten wollen und einen Vertrag brauchen oder prüfen lassen wollen;
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wenn Sie – sei es als Gewerbe- oder Wohnungsmieter – Probleme mit Ihrem Vermieter oder Mieter haben (wegen Mieterhöhung, Modernisierung, Abrechnungen, Mängel, Schönheitsreparaturen).
Auch und gerade im Immobilienrecht sind oft steuerrechtliche Fragen zumindest genau so wichtig wie rechtliche. Deshalb bewährt sich auch hier unsere Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand.
Familienrecht
Von der Beratung zu einzelnen Fragen bis zur umfassenden Beratung und Vertretung bei der
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Trennung und Scheidung mit der Regelung der sog. „Folgesachen“
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Sorgerecht,
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Umgangsrecht,
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Zugewinnausgleich,
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Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
…bieten wir Ihnen auch im Familienrecht eine einheitliche rechtliche und – beim Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich genau so wichtige – steuerliche Beratung.
Wichtig ist auch hier immer eine möglichst frühzeitige Beratung:
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Wie kann rechtzeitig eine sinnvolle Lösung gefunden werden, um Streit ums Sorge- und Umgangsrecht zu vermeiden, der die Kinder unnötig belastet?
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Wie kann am besten von Anfang an verhindert werden, dass nach der Trennung Vermögenswerte verschleiert werden, um Unterhalts- oder Ansprüche auf Zugewinn zu mindern? Welche wirtschaftlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind zulässig, um nicht zu hohen Forderungen ausgesetzt zu sein?
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Gerade hier ist einheitliche rechtliche und steuerliche Beratung wichtig, die früh die Weichen richtig stellt.
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Wie findet man vor der Scheidung eine einvernehmliche Lösung aller Fragen in einem Ehevertrag, so dass die Scheidung selbst nur noch ein kurzer, unstreitiger Termin ist?
Leitend für unsere Tätigkeit ist dabei immer Ihr Wunsch: möglichst faire Regelung im Interesse aller Beteiligten oder konsequente einseitige Interessenvertretung.
Erbrecht
Wir unterstützen Sie rechtlich und steuerlich bei der Errichtung eines Testamentes. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, damit Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihre Vorstellungen einer Erbregelung umzusetzen:
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Sollen bestimmte Personen besonders abgesichert werden?
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Wer ist pflichtteilsberechtigt, was bedeutet das und wie kann man den Pflichtteil beeinflussen?
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Wie kann man durch sinnvolle Schenkungen zu Lebzeiten die Erbfolge und Steuerlast gezielt beeinflussen, und trotzdem noch selber von seinem Vermögen profitieren?
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Wie kann man steuerliche Vorteile erzielen (Maximierung von Freibeträgen durch auflösend bedingte Zuwendungen, rechtzeitige Schenkung unter Lebenden zur mehrmaligen Ausnutzung von Freibeträgen)?
Ein besonders komplexes Thema ist das sog. Unternehmertestament. Durch dieses muss sichergestellt werden, dass das Unternehmen auch im Erbfall fortexistieren kann und nicht wegen Ausgleichszahlungen an Miterben oder Pflichtteilsberechtigte oder wegen zu großer Erbschaftssteuerbelastung zerschlagen werden muss.
Genau so wichtig wie ein gutes Unternehmertestament ist aber, rechtzeitig durch einen guten Ehevertrag und entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag das dauherhafte Bestehen des Unternehmens zu sichern.
Ein weiteres wichtiges Gebiet sind die sich häufenden „internationalen Erbfälle“, also Erbfälle mit Auslandsbezug; sei es, weil der Erblasser oder zumindest einer der Erben im Ausland lebt(e) oder sich zumindest ein Teil des Vermögens im Ausland befindet. Hier muss geprüft und berücksichtigt werden, welches Erbrecht gilt, was das für Folgen hat (z.B. kein Pflichtteilsrecht in vielen ausländischen Rechtsordnungen) und ob man hier zur Realisierung der eigenen Vorstellungen z.B. durch die Auswahl des anzuwendenden Rechts Einfluss nehmen kann. Genau so wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Denn häufiger als man denkt, droht bei internationalen Erbfällen eine Doppelbesteuerung, die wirtschaftlich fatale Folgen haben kann.
Außer bei der Errichtung eines Testamentes unterstützen wir Sie auch bei der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung eines Erbfalls. Denn so traurig der Tod eines nahestehenden Menschen ist, so viel ist doch zu bedenken und zu tun:
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Annahme oder Ausschlagung des Erbes;
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Geltendmachung von Haftungsbeschränkungen;
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Beantragung eines Erbscheins;
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Kontakt mit Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und ggf. Testamentsvollstrecker;
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Geltendmachung bzw. Abwehr von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen;
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Abgabe der Erbschaftsteuererklärung
Notariat
Unternehmensrecht
Bei der Gründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen oder Anmeldungen von Änderungen innerhalb der Gesellschaft berät Sie unser Notar und beurkundet die erforderlichen Verträge, Erklärungen und Anmeldungen.
Immobilienrecht
Der Notar entwirft und beurkundet z.B.:
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Grundstücks- und Wohnungskaufverträge,
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Bauträgerverträge und
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Grundschuld- und Hypothekenbestellungen.
Dabei berät er beide Seiten insbesondere über Risiken und entsprechende Sicherungsmöglichkeiten, Löschung oder Fortbestand von Belastungen, Gewährleistung für Mängel, Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten, Aufteilung der Erschließungskosten oder das Erfordernis einer Vermessung bei einem Teilflächenkauf.
Erbrecht
Der Notar berät Sie bei der Realisierung Ihres „letzten Willens“ insbesondere durch Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte (Pflichtteilsrecht, Anrechnung von Schenkungen, mehrmalige Ausnutzung von Freibeträgen, Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Fällen mit Auslandsbezug).
Ebenso unterstützt er Sie bei der Abwicklung eines Nachlasses z.B. durch eine Erbscheinsverhandlung, Beantragung eines Erbscheins, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.
Familienrecht
Im Familienrecht beurkundet der Notar vor allem Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Erklärungen zum Unterhalt.