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Steuerberatung

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Rechtsanwälte/Notare

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Der Notar entwirft und beurkundet z.B.:

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge,
  • Bauträgerverträge und
  • Grundschuld- und Hypothekenbestellungen.

Dabei berät er beide Seiten insbesondere über Risiken und entsprechende Sicherungsmöglichkeiten, Löschung oder Fortbestand von Belastungen, Gewährleistung für Mängel, Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten, Aufteilung der Erschließungskosten oder das Erfordernis einer Vermessung bei einem Teilflächenkauf.

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