Bei der Gründung von Unternehmen in Deutschland unterstützen wir inländische und ausländische Mandanten umfassend:
Wir finden die richtige Rechtsform, die von verschiedenen Aspekten abhängt wie z.B. der Größe des Unternehmens, der Finanzierung, der gewünschten Flexibilität bei Umstrukturierungen, der inneren Organisation und Mitarbeiterbeteiligung, Haftungs- und nicht zuletzt steuerlichen Fragen.
Außerdem entwerfen und prüfen wir die notwendigen Verträge, nämlich z.B. Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Arbeits-, Miet-, Kauf- oder Vertriebsverträge und ggf. erforderliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Und schließlich übernehmen wir die organisatorische Abwicklung der Gründung gegenüber den Behörden. Dabei vertreten wir Sie soweit erforderlich also z.B. gegenüber dem Finanzamt, dem Gewerbeamt, dem Handelsregister oder auch - soweit dies bei Beteiligung von nicht in Deutschland lebenden Personen erforderlich ist - gegenüber der Ausländerbehörde.
Bei ,,lebenden Unternehmen" beraten wir über etwaige Möglichkeiten der rechtlichen und steuerlichen Optimierung durch Umwandlung in eine andere Rechtsform oder Umstrukturierung. Eine solche Umwandlung oder Umstrukturierung empfiehlt sich oft bei Änderungen der Größe, der Organisation oder auch der Haftungsgefahren eines Unternehmens oder auch bei Änderungen der Gesetze, wenn z.B. neue Gesellschaftsformen eingeführt werden.